AGB
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen Event Sensation / Inh. Alain Hanko und dem jeweiligen Vertragspartner, der namentlich (auch juristische Personen) im Angebot oder Vertrag benannt wird (im folgenden als Kunde/Kunden bezeichnet).
2. Angebot
Es gibt keine Bindefrist für ein schriftlich oder mündlich erstelltes Angebot.
3. Vertrag
Ein Vertrag zwischen Alain Hanko und dem Kunden entsteht grundsätzlich in schriftlicher Form oder per E-Mail. Dabei gilt, dass der Vertrag nach sieben Kalendertagen vom Kunden unterschrieben Event Sensation / Inh. Alain Hanko zugegangen ist.
Dabei gilt der Poststempel als erster Kalendertag und die Nachweispflicht unterliegt dem Kunden.
4. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornogebühren wie folgt berechnet:
bei Absage bis 4 Monate vor dem Termin: keine Stornogebühren
bis 2 Monate vor dem Termin: 45,- € pauschal*
bis 4 Wochen vor dem Termin: 65,- € pauschal*
bis 14 Tage vor dem Termin: 85,- € pauschal*
bis zum/am Veranstaltungstag 50% des vereinbarten Honorars*
* Die Stornogebühren werden genutzt, um Werbung zu schalten (z.B. Google), um eine Ersatzveranstaltung zu erhalten.
* Stornogebühren fallen nicht an, falls für diese Veranstaltung an diesem Tag eine gleichwertige Veranstaltung gefunden wird.
* Stornogebühren wegen unabwendbaren Ereignissen (z.B. schwerer Krankheit, . . .) fallen nicht an.
Ein Rücktritt seitens Event Sensation / Inh. Alain Hanko ist möglich, jedoch kann dann der Kunde Regressansprüche in Höhe von 100% der Mehrkosten für einen gleichwertigen DJ stellen. Die erstattungsfähigen Mehrkosten betragen maximal 1/3 des miteinander abgeschlossenen Vertrages. Grundsätzlich gilt, dass Event Sensation / Inh. Alain Hanko für die Organisation eines Ersatz-DJ’s verantwortlich ist.
Regressansprüche gegen Event Sensation / Inh. Alain Hanko entfallen bei unabwendbaren Ereignissen (z.B. schwere Krankheit, technischer Ausfall, Unfall, …)
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat beiderseitig so frühzeitig wie möglich schriftlich oder per Email zu erfolgen.
5. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Jürgen Anders verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Event Sensation / Inh. Alain Hanko, die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt.
6. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.
Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung auch MP3-Titel eingesetzt werden.
Eine entsprechende Meldung gegenüber der GEMA unterliegt dem Kunden.
Bei reinen Privatveranstaltungen können die GEMA-Gebühr (keine rechtsverbindliche Auskunft).
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken.
Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
8. Behördliche und sonstige Vorschriften
Der Kunde versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, alle Genehmigungen eingeholt wurden und sämtliche Auflagen eingehalten werden.
9. Honorar
Das Honorargeheimnis ist zu wahren.
Das Honorar ist entsprechend der im Vertrag fixierten Vereinbarung zu zahlen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Event Sensation / Inh. Alain Hanko und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Mönchengladbach vereinbart.
Event Sensation / Inh. Alain Hanko; Friedrich-Ebert-Str.97; 41236 Mönchengladbach
Telefon: 0172 – 184 38 93 Stand 01. August 2013
DJ Alain
Hochzeits- und Event DJ